Voraussetzung für die Zulassung zur staatlichen Fischerprüfung ist der Besuch eines Vorbereitungskurses.
Viele unserer Mitgliedsvereine richten diese Vorbereitungskurse zur Fischereiprüfung aus!
Der Unterricht erfolgt durch lizenzierte Ausbilder/innen.
Als Ausbildungsunterlagen wird das Lernmaterial der Firma Heintges, welches mit dem Ministerium ausgearbeitet wurde, verwendet.
Ergänzt werden die Unterlagen durch die Hefte Gesetzeskunde und Staatliche Fischerprüfung von Rheinland-Pfalz.
Das Lernmaterial ist schon im Preis der Lehrgänge enthalten.
Alle Bücher sind sehr gut gegliedert - Prüfungsrelevante Teile sind extra gekennzeichnet.
Damit man die Merkmale der Fische auf einen Blick sieht, gibt es gute Schaubilder.
Auch Bilder im Vergleich von leicht zu verwechselnden Fischen.
Der Unterrichtsablauf (Stundenplan) wird hierbei von den Ausbildungsstellen festgelegt.
Pflichtstunden sind 30 Std. - angeboten werden in der Regel über 40 Unterrichtsstunden.
In den Unterrichtsstunden werden folgende Sachgebiete gelehrt:
Allgemeine Fischkunde | |
Spezielle Fischkunde | |
Gewässerkunde | |
Gerätekunde | |
Gesetzeskunde | |
Natur- und Tierschutz. | |
Praxistag |
In gemütlicher und entspannter Atmosphäre lernen Sie alles, was zum bestehen der Fischereiprüfung notwendig ist.
Wir bilden Sie in den 6 Prüfungsfächern der theoretischen Prüfung aus, sowie in der Gerätekunde zur praktischen Prüfung.
Der theoretische Prüfungsstoff erhält durch unsere erfahrenen Trainer gleich einen praxisnahen Bezug.
Er wird professionell und lehrreich und dadurch interessant gestaltet.
Vor allem ist er interaktiv - man kann direkt mit dem Trainer kommunizieren.
Wir legen viel Wert auf eine entspannte Atmosphäre während unserer Lehrgänge, es soll auch Spaß machen.
Der Unterricht ist abgestimmt auf die Prüfungsfragen, wird aber immer wieder gespickt mit wirklicher Angelpraxis.
Unterricht und Erfolgskontrolle sind optimal aufeinander abgestimmt.
Mit Testbögen gewinnen Sie die notwendige Routine -
eine simulierte Vorprüfung nimmt Ihnen die Prüfungsangst.
Die Erfolgsquote spricht für uns.
Lehrgangskosten:
Präsenzunterricht:
Personen über 18 Jahre 150,00 €
Personen unter 18 Jahre,
schwerbehinderte Menschen (≥ 50%),Personen die ALG II bzw. Sozialhilfe beziehen 100,00 €
Hinzu kommt nur noch die staatliche Prüfungsgebühr in Höhe von z.Zt. 29,-- €,
sie ist bei der zuständigen unteren Fischereibehörde (Kreisverwaltung oder Stadtverwaltung) zu entrichten,
wird aber meistens im Rahmen des Lehrganges bereits erhoben und weitergeleitet.
Für die Teilnahme ist ein Mindestalter von 11 Jahren bei Beginn der Ausbildung Voraussetzung.
Es werden im Jahr 4 Prüfungstermine abgehalten.
Diese sind jeweils am 1. Freitag der Monate März/Juni/September/Dezember.
Nach erfolgreicher Prüfung erhält der Teilnehmer die Ausbildungsurkunde
Ansprechpartner:
Werner Hölzer
0171-1464912